Hinweise zu den Nennungen und deren Meldemöglichkeiten
Landesmeisterschaften welche über mehrere Tage durchgeführt werden, erfordern es, dass der Wettkampftag angegeben wird. Wird kein genauer Termin gemeldet, so erfolgt die Einteilung entsprechend der freien Standkapazität. Eine nachträgliche Änderung der Standvergabe oder des Starttages ist nicht möglich. Die festgelegten Nenntermine sind unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Nennungen werden nicht berücksichtigt und auch nicht bearbeitet.
Wenn bei der Landesmeisterschaft 25 m Kurzwaffen und 50m Langwaffenschießen kein Wettkampftag angegeben wird, so erfolgt die Einordung der Starter/innen entsprechend der vorhandenen Standkapazität.
Bei Unklarheiten bezüglich der Einordnung der Waffen in die Wertungsklassen, kann jederzeit Rücksprache mit den Geschäftsstellen genommen werden.
Änderungen zu den abgegebenen Meldungen können nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden - 2 Tage vor der betreffenden Meisterschaft werden keinerlei Änderungen mehr bearbeitet.
Die Vereine / Einzelmitglieder erhalten ca. 2 Wochen vor der Meisterschaft die Teilnahmebestätigung. Wenn 7 Tage vor der Meisterschaft keine Teilnahmebestätigung vorliegt - bitte in der Geschäftsstelle Callenberg nachfragen.
Meldemöglichkeiten:
Meldungen werden ausschließlich über die Geschäftsstelle Callenberg bearbeitet.
Vereine melden wie folgt:
1. per Post (Jan Röhner / Sonnengasse 8 / 09337 Callenberg) |
2. per ( Email) |
3. per Fax (032223734885) |
erfolgt die Nennung formlos, so ist es zwingend erforderlich, dass: |
1. Name(n) und Vorname(n) |
2. die Altersklasse(n) |
3. die Wertungsklasse(n) |
4. und der Wettkampftag anzugeben sind |
5. unvollständige Nennungen werden nicht berücksichtigt |