wichtige Informationen zum BDS - Ausweis

 

Zur Landesdelegiertenversammlung 2024 wurde die Änderung unseres Vereinsnamens beschlossen. In vielen kleinen Schritten erfolgten seitdem die Umstellungen auf die neuen Daten nach Registerverlautbarung. Jetzt sind wir an einem Großprojekt angekommen, welches wir nur gemeinsam mit Ihrer Hilfe qualitativ hochwertig umsetzen können. Zu Beginn des Kalenderjahres 2026 erhalten alle Mitglieder, welche uns zuletzt durch die Vereine gemeldet wurden (mittelbare Mitglieder nach § 5 Abs. 1 Lit b) einen neuen BDS Ausweis und eine neue Mitgliedsnummer*. Die Kosten hierfür trägt der Landesverband. Im Vorfeld erhalten die Vereine von uns eine Mitgliederdatei im Excel-Format, welche exakt dem Aufbau der Datenbank des Dachverbandes BDS entspricht und jene Spalten enthält, welche Daten erhoben werden sollen. Es ist genau zu prüfen, ob alle Einträge korrekt sind und sich auf einem aktuellen Datenstand befinden. Fehlende oder falsche Zellinhalte sind entsprechend zu korrigieren. Weiterhin ist zu beachten, dass uns der finale Mitgliederbestand bis spätestens zum Ablauf des 15.11.2025 in elektronisch mit gängigen Programmen verarbeitungsfähiger Form mitzuteilen ist. Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus unserer Satzung.

* „Altausweise“ mit einer sechsstelligen Mitgliedsnummer sind zukünftig nicht mehr gültig.

Hinweis SuRT-Lizenz IPSC: Die Inhaber eines Einklebers (siehe Anhang!) mit einer Lizenz für IPSC übersenden bis spätestens zum Ablauf des 15.11.2025 eine Fotokopie vom BDS-Ausweis und SuRT-Lizenz (wenn vorhanden auch die Zusatzlizenz mit Einkleber für Langwaffen) an die E-Mailadresse: lizenz@bdslv12.de - Im Jahr 2004 wurde statt der IPSC Travel Card der permanente IPSC-Lizenzeinkleber im BDS-Sportpass eingeführt worden. Damit wird gewährleistet, dass jeder Matchorganisator die drei zum IPSC-Schießen unabdingbaren Nachweise auf einen Blick überprüfen kann: 1. IPSC-Lizenz und Lizenznummer (SuRT abgelegt); 2. BDS-Mitgliedschaft und Identität des Teilnehmers (Sportpass mit Lichtbild); 3. Gültiger Versicherungsnachweis (aktuelle Jahresmarke im Heft, d.h. konkret: Vorjahresmarke gilt maximal bis 31.03. des aktuellen Jahres!). Nach Rücksendung der entsprechenden Lizenzinformationen werden die Inhaber noch direkt angeschrieben. Bitte achtet darauf, dass von denen definitiv alle Kommunikationsinformationen vorhanden sind. Erfolgen keine Rückmeldungen bis zum Stichtag, ist davon auszugehen, dass der Lizenzinhaber auf die Lizenz verzichtet. Jeder Adressat ist für die Weitergabe dieser Information verantwortlich. Weder wir noch das GROI werden den Mitgliedern nachlaufen können.

Hinweis SuRT-Lizenz Western: Die Inhaber eines Einklebers (siehe Anhang!) mit einer Lizenz für BDS-Westernschießen übersenden bis spätestens zum Ablauf des 15.11.2025 eine Fotokopie vom BDS-Ausweis und ihrer SuRT-Lizenz mit Angabe der Nummer des BDS-Westernsterns an die E-Mailadresse: lizenz@bdslv12.de Erfolgen keine Rückmeldungen bis zum Stichtag, ist davon auszugehen, dass der Lizenzinhaber auf die Lizenz verzichtet.

Hinweis BDS-Schießleiter: Die Inhaber eines Nachweises für "BDS-Schießleiter" übersenden bis spätestens zum Ablauf des 15.11.2025 eine Fotokopie vom BDS-Ausweis und "BDS-Schießleiterausweis" (siehe Anhang!) und Angabe zu welchen Wettkämpfen auf Landes- oder Bundebene eine Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgte an die E-Mailadresse: lizenz@bdslv12.de - hierbei gilt zu beachten, dass gemäß BDS-Sporthandbuch Allgemeiner Teil, S. A-11, Schießleiter ausschließlich bei Deutschen Meisterschaften im Kurz- und Langwaffenschießen verpflichtend einzusetzen sind. Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften wird die Leitung des Schießbetriebs auf den Schießständen durch geprüfte BDS-Schießleiter dringend empfohlen. Erfolgen keine Rückmeldungen bis zum Stichtag, ist davon auszugehen, dass der Schießleiter auf diesen Status verzichtet. Entsprechend unserer Info-Mail vom 29.12.2024 auch hier noch einmal der Hinweis, dass zum 31.12.2025 alle jemals in Sachsen ausgegeben „Schießleiterstempel“ ungültig werden. Alle ab dem 01.01.2026 erbrachten schießsportliche Trainingsnachweise welche mit einem „SGSSV- oder BDS LV12- Schießleiterstempel“ versehen sind, werden nicht mehr als solche anerkannt. Die Bestätigung der schießsportlichen Aktivitäten für die absolvierten Trainingseinheiten obliegt den Vereinen bzw. Schießstandbetreibern.

Hinweis "Einkleber der Qualifizierung als Standaufsicht für den Mitgliedsausweis": Die Inhaber eines Einklebers als qualifizierte Standaufsicht (nur BDS geschult!, siehe Anhang!) übersenden bis spätestens zum Ablauf des 15.11.2025 eine Fotokopie vom BDS-Ausweis und des Einklebers an die E-Mailadresse: lizenz@bdslv12.de Erfolgen keine Rückmeldungen bis zum Stichtag, ist davon auszugehen, dass der Inhaber auf den Einkleber verzichtet. Der Einkleber allein berechtigt noch nicht zur Tätigkeit als Standaufsicht! Erst durch die Beauftragung und Registration durch den Verein / Schießstandbetreiber wird dies wirksam. Bitte beachten Sie hierzu auch die Handreichung "vAP".