Abmeldung eines Mitglieds aus dem BDS Landesverband Sachsen e.V.
Hinweise:
1. Abmeldungen können nur von Vereinen (unmittelbare Mitglieder) vorgenommen werden!
2. Nach § 15 Abs. 5 Waffengesetz gilt: Der schießsportliche Verein (nicht der Landesverband!) ist verpflichtet,
der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.