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Abmeldung eines Mitglieds aus dem BDS Landesverband Sachsen e.V.

Hinweise:

1. Abmeldungen können nur von Vereinen (unmittelbare Mitglieder) vorgenommen werden!

2. Nach § 15 Abs. 5 Waffengesetz gilt: Der schießsportliche Verein (nicht der Landesverband!) ist verpflichtet,

der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.