Hinweise für die Ausstellung einer Waffenbefürwortung

1. Die Bearbeitung ALLER waffenrechtlichen Anträge erfolgt ausschließlich über die Geschäftsstelle Limbach-Oberfrohna:

SGSSV Vizepräsident und Geschäftsstelle
Achim Weber 
Hohensteiner Straße 98
09212 Limbach-Oberfrohna

2. Die Bearbeitungszeit kann zwischen 2 bis 4 Wochen betragen

3. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge werden nicht mehr bearbeitet. Es muss ein kostenpflichtiger Neuantrag gestellt werden.

Das Anmeldeformular ist maschinell bzw. direkt am PC auszufüllen, da die dort angegebenen Daten direkt übernommen werden und unleserliche Daten zu Falschinformationen führen. Formulare, die eine Unterschrift benötigen, drucken Sie bitte nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben sie diese anschließend. Die vollständigen Unterlagen sind einen DIN A4 Umschlag per Post (keine Einschreiben!) an die Geschäftsstelle Limbach-Oberfrohna zu senden.

Dem Antrag ist weiterhin beizufügen:

4. Kopie Sachkundenachweis - nur bei WBK-Ersterwerb

5. Kopie(n) der Waffenbesitzkarte(n) - grün (alle Vorder- und Rückseiten)

6. Kopie(n) der Waffenbesitzkarte(n) - gelb (alle Vorder- und Rückseiten)

7. Kopie(n) Schießnachweis(e) der letzten 12 Monate [zusätzlich bei Erwerb nach §14 (5) entsprechende Wettkampfnachweise]

8. Bearbeitungsgebühr in bar, wenn kein Einzug oder keine Überweisung im Antrag ausgewählt wurde

9. Beachten Sie auch die Befürwortungsrichtlinie des SGSSV!

zum Antrag zur Ausstellung einer Waffenbefürwortung