Hinweise für die Ausstellung einer Waffenbefürwortung

1. Die Bearbeitung ALLER waffenrechtlichen Anträge erfolgt derzeit über die Geschäftsstelle Callenberg:

Präsidentin und Geschäftsstelle BDS LV 12 
Jana-Belinda Röhner M.A.
Sonnengasse 8
09337 Callenberg

2. Die Bearbeitungszeit kann zwischen 2 bis 4 Wochen betragen

3. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge (hierzu zählen auch falsche / unvollständige Angaben zum Kaliber) werden nicht mehr bearbeitet. Es muss ein kostenpflichtiger Neuantrag gestellt werden.

Das Anmeldeformular ist maschinell bzw. direkt am PC auszufüllen, da die dort angegebenen Daten direkt übernommen werden und unleserliche Daten zu Falschinformationen führen. Formulare, die eine Unterschrift benötigen, drucken Sie bitte nach dem Ausfüllen aus und unterschreiben sie diese anschließend (Antragsteller und Verein). Die vollständigen Unterlagen sind einen DIN A4 Umschlag per Post (keine Einschreiben!) an die Geschäftsstelle Callenberg zu senden.

Dem Antrag ist weiterhin beizufügen:

4. Kopie Sachkundenachweis - nur bei WBK-Ersterwerb - Bitte heften oder klammern Sie diese nicht, da wir die Belege einzeln scannen.

5. Kopie(n) der Waffenbesitzkarte(n) - grün (alle Vorder- und Rückseiten) - Bitte heften oder klammern Sie diese nicht, da wir die Belege einzeln scannen.

6. Kopie(n) der Waffenbesitzkarte(n) - gelb (alle Vorder- und Rückseiten) - Bitte heften oder klammern Sie diese nicht, da wir die Belege einzeln scannen.

7. Kopie(n) Schießnachweis(e) der letzten 12 Monate [zusätzlich bei Erwerb nach §14 (5) entsprechende Wettkampfnachweise] beginnend mit dem Deckblatt aus

   dem eindeutig hervorgeht,wessen Schießnachweise vorgelegt werden. - Bitte heften oder klammern Sie diese nicht, da wir die Belege einzeln scannen.

8. Bearbeitungsgebühr in bar, wenn kein Einzug oder keine Überweisung im Antrag ausgewählt wurde

9. Beachten Sie auch die Befürwortungsrichtlinie des BDS Landesverband Sachsen e.V.!

zum Antrag zur Ausstellung einer Waffenbefürwortung